Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei Erwachsenen mit einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Hierfür ist ein Antragsverfahren notwendig, wenn Sie nicht an einem der Facharztverträge für Psychotherapie teilnehmen. Wenn in den letzten 2 Jahren keine psychotherapeutischen Sitzungen stattgefunden haben, gibt es in der Regel keine Probleme, dass der Antrag genehmigt wird. Allerdings ist dies begrenzt auf 12 Sitzungen. Es können noch weitere 12 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie beantragt werden, danach ist ein aufwändiges Gutachterverfahren notwendig. 

Sie müssen zu Beginn jedes Quartals Ihre Versichertenkarte mitbringen, wenn die Behandlung über die Kasse abgerechnet werden soll. Wenn Sie an einem Hausarztprogramm teilnehmen, brauchen Sie auch eine Überweisung

 

Private Krankenversicherungen

Die privaten Kassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie je nach individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte klären Sie hier im Vorfeld, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist und was beim Antragsprozess zu beachten ist. In der Regel haben Sie als Privatversicherter Anspruch auf Kostenerstattung einer ambulanten Psychotherapie. Manchmal ist die Anzahl der Sitzungen begrenzt, manchmal ist ein Gutachterverfahren notwendig.

 

Selbstzahler

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, dass Sie Ihre Therapiestunden selbst bezahlen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP). Ich nehme den 3,5 fachen Satz der GOP 870 für eine Einzelsitzung von 50 Minuten. Das sind derzeit (Stand Januar 2020) 153,02 Euro. Zu Beginn und am Ende der Therapie kommen weitere Gebühren hinzu für Leistungen im Rahmen der Diagnostik, Arztbriefe, etc - diese finden Sie ebenfalls in der GOP aufgelistet.

Das Honorar für eine Gruppentherapiesitzung variiert mit der Gruppengröße zwischen 60 und 120 Euro pro Sitzung.

 

Ausfallhonorar

Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für Sitzungen, die stattgefunden haben. Die Termine in meiner Praxis werden für Sie persönlich verbindlich freigehalten, es gibt niemanden, der kurzfristig Ihren Platz einnehmen kann.

Absagen für Einzeltermine müssen daher mindestens drei Tage vorher erfolgen. Bei Absagen nach dieser Frist wird die Sitzung, wenn sie nicht anderweitig belegt werden kann, Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Gruppentherapietermine können nur dann abgesagt werden, wenn vorab alle Teilnehmer informiert wurden und zugestimmt haben, da für Gruppentherapie Vertrauen aufgebaut werden muss. Daher kann nicht jemand für eine Sitzung Ihren Platz in der Gruppentherapie übernehmen, auch wenn Sie mir vorab mitteilen, dass Sie nicht kommen.

Es empfiehlt sich, eine Gruppentherapie erst nach einer längeren Abwesenheit, z. B. wegen Reha oder Urlaub, zu beginnen oder davor zu beenden.

Die Ausfallregelung ist unabhängig vom Grund, sie gilt auch bei Krankheit (ähnlich einer Eintrittskarte, die auch nicht erstattet wird, wenn Sie kurzfristig verhindert sind).